Kurz und knapp - so kommen Sie zu Ihrer eigenen Stiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus. Ihre 7 Schritte finden Sie hier .
In der Zuwendungsordnung hat die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus geregelt, dass und in welcher Form Treuhandstiftungen unter ihrem Dach möglich sind. Sie finden dort auch einen Mustervertrag für eine Treuhandstiftung, der selbstverständlich auf Ihre Wünsche hin angepasst werden kann. Lesen Sie hier mehr.
Grundsätzen guter kirchlicher Stiftungspraxis
verpflichtet.
Ein bleibender Wert - Ihre Stiftung
Sie möchten etwas bewegen, das Ihnen am Herzen liegt - und das möglichst dauerhaft.
Eine Stiftung kann Ihr persönliches Lebenswerk oder Ihre Gabe an die Gesellschaft sein. Sie trägt Ihre Handschrift und Ihr
Profil. Und sie wirkt ewig.
Engagieren Sie sich zu Lebzeiten in Ihrer Stiftung und lassen Sie Ihre Idee weiterleben.
Treuhandstiftung oder selbständige Stiftung
Wenn Sie vorhaben eine eigene Stiftung zu gründen, sollten Sie sich zunächst fragen, ob als Treuhandstiftung unter dem Dach
der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus oder als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Eine rechtsfähige selbständige Stiftung muss bestimmten gesetzlichen Erfordernissen genügen. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Höhe des notwendigen Grundkapitals. Eine eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes können Sie bereits mit 50.000 Euro gründen.
Selbständige Stiftungen benötigen einen eigenen Vorstand, der die Geschäfte führt, sowie einen Beirat, der den Vorstand kontrolliert. Eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus besitzt ausschließlich einen Beirat, der die strategischen Grundsatzentscheidungen für die Treuhandstiftung trifft und beschließt, wie die Mittel der Treuhandstiftung konkret verwendet werden. Als Stifter können Sie entscheiden, ob Sie Mitglied des Beirates Ihrer Stiftung sein möchten.
Um die Verwaltung Ihrer Treuhandstiftung, von der Kontoführung über die Vorbereitung des Jahresabschlusses bis zum Kontakt
zu Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfern kümmert sich die Dachstiftung. Ihr Vorteil: Schlanke Strukturen, eine kostengünstige
Verwaltung und keine jährliche Prüfung durch die Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit
und beim Einwerben zusätzlicher Mittel. So stellen wir sicher, dass Sie sich ausschließlich Ihrem eigentlichen Anliegen widmen können, der Zweckerfüllung Ihrer Stiftung.
Wann Sie sich für eine Treuhandstiftung entscheiden sollten
Ab einem Betrag von 50.000 Euro können Sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus gründen. Wie
beim Stiftungsfonds wählen Sie für Ihre Treuhandstiftung für Sie wichtige Förderziele und einen eigenen Namen aus. Die Treuhandstiftung ist immer
dann sinnvoll, wenn Ihre Unterstützung auf Dauer wirken soll und Sie sich persönlich für die Verwirklichung Ihrer Förderziele
engagieren möchten.
Beim Stiftungsfonds legen Sie einmalig die Zwecke Ihres Fonds in einem Vertrag mit der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fest. Wir sorgen dann dafür, dass die Fondserträge in Ihrem Sinne Gutes bewirken. Auch bei der Treuhandstiftung legen Sie in einem Vertrag und einer Satzung den Stiftungszweck
fest. im Unterschied zum Stiftungsfonds haben Sie hier jedoch als Mitglied eines Beirates die Möglichkeit, jeweils aktuell die konkrete Verwendung der Stiftungsmittel zu
bestimmen und grundsätzliche strategische Entscheidung zu treffen. Sollten Sie sich also gerne langfristig aktiv einbringen
wollen, ist die Treuhandstiftung das Mittel Ihrer Wahl.
Ihre Sicherheit
Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecke
im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Dortmund-West liegt vor. Sie können ihn jederzeit einsehen.
Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus beantragt als Treuhänder Ihrer Stiftung deren Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Die Gründung einer Treuhandstiftung kann steuermindernd geltend gemacht werden. Für Treuhandstiftungen gelten dieselben Steuervorteile wie für selbständige Stiftungen. Mit der Stiftungsgründung können Sie eine Million Euro als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen, bei Ehepaaren sind es je Partner eine Million Euro aus dem jeweiligen Privatvermögen. Da Sie diesen Betrag über einen Zeitraum von zehn Jahren absetzen können, können Sie nach Belieben entscheiden, ob Sie diese Beträge im Jahr der Stiftungsgründung ausschöpfen oder lieber über mehrere Jahre steuerlich verteilen. Sollten Sie Ihrer Stiftung auch später Spenden oder Zustiftungen zukommen lassen, sind diese natürlich auch im Rahmen der gültigen Höchstbeträge steuerlich absetzbar.
Neben Zustiftungen, die Sie zu Lebzeiten vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Stiftung im Testament zu berücksichtigen. Sollten Sie Ihrer Stiftung einen Teil Ihres Vermögens als Vermächtnis zukommen lassen, entfällt, die Erbschaftsteuer. Das Vermächtnis kommt dem Stiftungskapital somit in voller Höhe zugute.

