Ihre Ansprechpartnerin für Stiftungsfonds
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Claudia Steinborn

Telefon: 0231 557026-25
steinborn@skf-stiftung.de  

 
Stiftungsfonds Gewaltschutz

Der Stiftungsfonds Gewaltschutz der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert die bundesweit in dieser Form einzigartige Onlineberatung des SkF für Frauen und Mädchen, die in Ihrer Beziehung oder Familie häusliche Gewalt in psychischer, physischer und sexualisierter Form erfahren haben. Hier erfahren Sie mehr.

Zustiftungen oder Spenden für den Stiftungsfonds Gewaltschutz überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:

Konto-Nr.: 777 101
BLZ: 400 602 65
DKM Darlehnskasse Münster eG
Stichwort: "Zustiftung Gewaltschutz" oder "Spende Gewaltschutz"

 
Richtlinien zu Stiftungsfonds

In der Zuwendungsordnung hat die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus geregelt, dass und in welcher Form Stiftungsfonds möglich sind. Sie finden dort auch einen Mustervertrag für einen Stiftungsfonds, der selbstverständlich auf Ihre Wünsche hin angepasst werden kann. Lesen Sie hier mehr.

 
Gutes tun - Stiftungsfonds  
Familie

Ihr Anliegen unterstützen - mit Stiftungsfonds


Ein Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt gemeinnützige Zwecke zu unterstützen.

Spenden oder Zustiftungen in den Stiftungsfonds Gewaltschutz der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus kommen beispielsweise der SkF Onlineberatung www.gewaltlos.de zugute, die Frauen und Mädchen unterstützt, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden.

 

Wann Sie sich für die Gründung eines Stiftungsfonds entscheiden sollten


Ein Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Mit einer allgemeinen Zustiftung unterstützen Sie alle Förderziele der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus. Sie finden diese in der Stiftungssatzung . Mit einem Stiftungsfonds wählen Sie für Sie wichtige Förderziele aus, die durch die Erträge Ihres Fonds ausschließlich unterstützt werden. Wie eine Zustiftung ist auch ein Stiftungsfonds immer dann sinnvoll, wenn Ihre Unterstützung dauerhaft wirken soll, Sie den Aufwand zur Gründung einer eigenen Stiftung scheuen oder Sie weniger Kapital als den Mindestbetrag für eine Treuhandstiftung, dieser liegt bei 50.000 Euro, einsetzen möchten. So werden Sie schnell und unbürokratisch zum Stifter oder zur Stifterin.

Die Gründung eines Stiftungsfonds ist sehr einfach und in kurzer Zeit möglich. Da ausschließlich die Erträge in die Förderung von Projekten fließen, bleibt das Stiftungskapital erhalten und wirkt somit dauerhaft.

Gründen Sie selbst einen Stiftungsfonds unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus, legen Sie den Stiftungszweck fest. Möchten Sie beispielsweise Familien in Notsituationen besonders unterstützen? Dann werden wir mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich entsprechende Projekte fördern. Möchten Sie mit Ihrem Fonds Menschen in bestimmten Regionen z.B. in Ihrer Stadt helfen? Auch das ist möglich.

Der Stiftungsfonds trägt einen Namen Ihrer Wahl. Das kann Ihr Name sein, der Name eines geliebten Menschen oder eine Bezeichnung, die den Zweck des Stiftungsfonds deutlich macht.

Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch weitere Zustiftungen jederzeit aufstocken. Als Privatperson dürfen Sie für Ihren Stiftungsfonds auch um Spenden oder Zustiftungen werben und so dafür sorgen, dass das Fondsvermögen steigt. Damit steigen auch die Erträge und Sie können Ihrem Fondszweck entsprechend mehr Gutes bewirken.  

Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus stellt Ihnen jährlich einen Bericht über die Aktivitäten der Stiftung sowie einen separaten Rechenschaftsbericht Ihres Stiftungsfonds mit Nachweis der Zustiftungen, Spenden, Zinserträge und der Mittelverwendung zur Verfügung. Zustifter und Spender Ihres Fonds erhalten von uns zeitnah eine Zuwendungsbestätigung. 

Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter, wenn Sie einen Stiftungsfonds unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus gründen möchten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.

 

Ihre Sicherheit


Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Dortmund-West liegt vor. Sie können ihn jederzeit einsehen. Stiftungsfonds können daher steuermindernd geltend gemacht werden.

Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Informationen zu Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie hier .

Weitere Infos zum Thema »Gutes tun«