
Claudia Steinborn
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Stiftungsfonds Gewaltschutz
Konto-Nr.: 777 101
BLZ: 400 602 65
DKM Darlehnskasse Münster eG
Stichwort: "Spende Gewaltschutz"
Als Mitglied der Caritas-Stiftungen Deutschlands und des Bundesverbandes deutscher Stiftungen ist die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus den
Grundsätzen guter kirchlicher Stiftungspraxis
verpflichtet.
Ob Sie regelmäßig oder einmalig spenden - jeder Cent hilft.
Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus. Ihre Spende hilft, die Arbeit des Sozialdienstes katholischer Frauen vor Ort für Frauen, ihre Kinder
und Familien in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. "DA SEIN, LEBEN HELFEN" - Ihre Spende kommt Menschen in Notsituationen
zugute, denen der SkF zur Seite steht.
Mit einer Anlassspende Gutes tun
Feiern Sie einen runden Geburtstag, Ihren Hochzeitstag oder ein Jubiläum? Dann teilen Sie Ihre Freude und geben Sie anderen Menschen Hoffnung auf eine gute Zukunft. Bitten Sie Ihre Gäste anstelle von Blumen und Geschenken um Spenden für die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus.
Auch wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, kann es tröstlich sein, anderen Menschen neue Hoffnung zu geben. Zum Beispiel
mit einer Kranz-Spende anlässlich der Trauerfeier. Hinterbliebene bitten dabei anstelle von Blumen oder Kränzen um Spenden
für die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus.
Möchten Sie aus einem persönlichen Anlass Gutes tun, finden Sie hier weitere Informationen:
Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Rufen Sie uns an, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen.
Ihre Sicherheit
Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecke
im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Dortmund-West liegt vor. Sie können
ihn jederzeit einsehen. Spenden können daher steuermindernd geltend gemacht werden. Als Privatperson können Sie für Zuwendungen
an die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bei
Unternehmensspenden können bis zu vier Promille des Umsatzes und der im Jahr der Zuwendung aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
